In dieser Abteilung werden Jugendliche beschult, die bislang noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Das “Ausbildungsvorbereitende Jahr” (AVJ) vermittelt ausbildungsrelevante Fähigkeiten, bei regelmäßigem Besuch ist der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses möglich.
Minderjährige Schülerinnen besuchen die Berufseingangsklassen (BEK) und erfüllen so ihre Schulpflicht, bis sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
In den Klassen der “Berufsvorbereitenden Maßnahmen” (BVM) werden Schülerinnen und Schüler beschult, die an einer von der Agentur für Arbeit geförderten berufsvorbereitenden Maßnahme teilnehmen, sie erfüllen auf diese Art und Weise ebenso ihre Schulpflicht.
Anmeldungen
Anmeldungen für das AVJ (18c / Koe) und die BEK (18c) werden über die Geschäftszimmer der einzelnen Standorte abgewickelt.
Anmeldungen für die BVM laufen in der Regel direkt über die Abteilungsleitung der Berufsvorbereitung (18c).